AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Rechtsgrundlage
Der Förderverein Museum Kummersdorf e.V., in Folge Anbieter genannt, organisiert in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Führungen in den Bereichen Eisenbahnpioniere/Flughafen Sperenberg und Kaserne Kummersdorf.

Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen den Vertragsparteien (Anbieter und Teilnehmer) ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Teilnehmer der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

 

Leistungen und Preise

Leistungen und Preise sind nach Angaben des derzeit gültigen Prospektes bzw. der Homepage: www.militaermuseum-kummersdorf.de sowie gemäß individuellem Angebot maßgeblich.

 

 Vertragsabschluss

1.       Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Anbieter die vom Teilnehmer gewünschte Leistung schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam,

          wenn sie schriftlich vereinbart sind.

2.       Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Teilnehmer spätestens innerhalb von 7 Tagen vor der Leistungserbringung (Führung) schriftlich zu widersprechen.

          Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

3.       Verlangt der Teilnehmer nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so ist dies bis zu 24 Stunden vor Leistungserbringung möglich, immer dann, wenn Dritte keine Benachteiligung erfahren

          (z.B. weitere Teilnehmer) oder wenn dadurch keine Vertragsabkommen mit Dritten (z.B. Busunternehmen) verletzt werden. Der Anbieter bestimmt, ob Änderungen möglich sind

4.       Gruppenbuchungen/ Individualbuchungen müssen schriftlich unter Angabe einer Adresse und   einer Telefonnummer, möglichst der Handynummer des Ansprechpartners vor Ort erfolgen.

           Bei Gruppenbuchungen erhält der Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung.

 

Wartezeit

Die öffentlichen Führungen beginnen pünktlich zur angegebenen Zeit.

Bei Gruppenführungen / Individualführungen wartet der Gästeführer 30 Minuten. Falls die Gruppe in dieser Zeit nicht eintrifft, wird der angezahlte Betrag einbehalten.

Bitte setzen Sie sich im Falle einer Verspätung mit dem Gästeführer über Handy in Verbindung damit er weiß, dass sich die Gruppe verspätet. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe/ der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung.

Die Führung verkürzt sich entsprechend.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Preises für die Führung ist vor Beginn der Führung an den Gästeführer in bar zu entrichten

Bei Gruppenführungen / Individualführungen ist eine Anzahlung von 50,00 € zu leisten, ab einem Auftragswert von 700,00 € sind 100,00 € fällig. Der Betrag muss spätestens 5 Werktage nach Auftragsbestätigung komplett überwiesen sein. Der Restbetrag ist vor Beginn der Führung vor Ort in bar zu leisten, bzw. muss rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vorher dem Vereinskonto gutgeschrieben sein.   

 

Stornierungskonditionen

Der Teilnehmer einer öffentlichen Führung kann jederzeit durch schriftliche oder mündliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

 

Bei Gruppenführungen / Individualführungen muss der Rücktritt schriftlich bzw. per E-Mail bis spätestens 5 Werktage vor dem Führungstermin erfolgen. Die Stornierung ist erst anerkannt und wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurde.

Wenn die Rücktrittsfrist von 5 Werktagen nicht eingehalten wird, ist der Anbieter berechtigt, den Anzahlungsbetrag einzubehalten.

 

 Rücktritt des Anbieters

Ab der Waldbrandwarnstufe 4 dürfen die Führungen nicht durchgeführt werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Teilnehmer werden bei der Bestätigung der Führung darauf hingewiesen, sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe am Tag der Führung zu informieren. 

Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Führung infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann.

Bereits getätigte Anzahlungen werden erstattet.

 

Krankheitsbedingter Ausfall des Gästeführers

Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Gästeführers versucht der Anbieter Ersatz zu finden. Sofern es nicht gelingt, Ersatz zu finden ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die angemeldeten Teilnehmer werden per E-Mail bzw. telefonisch darüber informiert.

Bereits getätigte Anzahlungen werden erstattet.

 

Haftung

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird weder vom Anbieter noch vom ausführenden Gästeführer übernommen. Der Anbieter kann nicht für Unfälle aufgrund eigenen Verschuldens des Teilnehmers, Diebstähle oder von Dritten zugefügten Schäden verantwortlich gemacht werden.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Teilnahme, dass seinerseits keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme entgegenstehen oder besonderer Beachtung des Gästeführers bedürfen. 

 

Datenschutz

Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Sonstiges

Der Anbieter behält sich die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vor.

Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Bedingungen, mündliche Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

 

Eigenverantwortung

Allen Anweisungen des Gästeführers ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Teilnehmer umgehend des Geländes verwiesen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

gültig ab 01.01.2024

 

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zossen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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